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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

AGB

Facility Management: FM-Connect.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FM Connect Plattform im Facility Management

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FM-Connect

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren Rahmen, Leistungen und Zusammenarbeit zwischen FM-Connect und Auftraggebern. Geregelt sind Beratungsumfang, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Haftung sowie Datenschutz und Vertraulichkeit. Zudem enthalten sie Bestimmungen zu Stornierung, Nutzung von Arbeitsergebnissen und Gerichtsstand. Sie schaffen eine verbindliche Grundlage für Projekte und sorgen für transparente vertragliche Abläufe.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FM-Connect.com Network GmbH, nachfolgend FM-Connect.com genannt:

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge von FM-Connect.com, insbesondere für folgende Dienstleistungen:

  • Beratung / Consulting / Audits

  • Coaching / Interim Management

  • Moderation / Mediation

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Für den Verkauf von Fachdokumenten über unseren Dokumentenshop gelten:

  • 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss: Diese Bedingungen gelten für den Erwerb digitaler FM-Fachdokumente über den Dokumentenshop von FM-Connect. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er das Rechtsgeschäft in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit abschließt. Die Darstellung der Fachdokumente im Dokumentenshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Dokuments ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung oder durch Bereitstellung des Dokuments zum Download zustande.

  • 2. Nutzungsrechte: Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an dem erworbenen Fachdokument ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche und berufliche Zwecke. Der Kunde darf das Dokument innerhalb seiner eigenen Organisation verwenden, vervielfältigen sowie entsprechend seinen betrieblichen, organisatorischen und objektspezifischen Anforderungen bearbeiten und ergänzen. Nicht gestattet sind insbesondere der Verkauf, die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an außenstehende Dritte, die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung sowie die Verwendung der Dokumente oder wesentlicher Teile davon zum Aufbau eigener oder konkurrierender Dokumentenangebote, Datenbanken oder Dokumentensammlungen. Urheberrechtsvermerke, Herkunftshinweise und sonstige Schutzvermerke dürfen nicht entfernt werden, soweit sie im jeweiligen Dokument enthalten sind.

  • 3. Bereitstellung, Preise und Leistungsumfang: Vertragsgegenstand ist das zum Zeitpunkt der Bestellung im Dokumentenshop beschriebene FM-Fachdokument in der jeweils angebotenen Fassung. Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch als Download oder über das Kundenkonto. Mit Bereitstellung der Downloadmöglichkeit gilt die vereinbarte Leistung als erbracht. Es gelten die im Dokumentenshop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Anspruch auf spätere Aktualisierung, Ergänzung oder Überarbeitung eines erworbenen Dokuments besteht nur, wenn dies beim jeweiligen Produkt ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil eines gesonderten Leistungsangebotes ist.

  • 4. Fachlicher Charakter und Verantwortung des Anwenders: Die angebotenen FM-Fachdokumente sind fachlich erarbeitete Muster, Arbeitshilfen, Konzepte, Checklisten, Leistungsbeschreibungen, Verfahrensbeschreibungen oder sonstige Arbeitsgrundlagen für das Facility Management. Die Dokumente ersetzen keine Prüfung der konkreten betrieblichen, technischen, organisatorischen, vertraglichen oder rechtlichen Situation des Kunden. Sie stellen insbesondere keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Dokumente vor ihrer Anwendung auf die konkreten Anforderungen seiner Organisation, seines Objektes und des jeweiligen Anwendungsfalls anzupassen und die jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen, normativen und vertraglichen Anforderungen zu prüfen. Soweit Dokumente auf Gesetze, technische Regeln, Normen oder sonstige Regelwerke Bezug nehmen, ist für ihre Anwendung der zum jeweiligen Anwendungszeitpunkt geltende Stand maßgeblich.

  • 5. Gewährleistung, Haftung und Widerruf: Für Mängel der bereitgestellten Fachdokumente gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. FM-Connect haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Eine Haftung für Folgen, die daraus entstehen, dass ein Fachdokument ohne die erforderliche Prüfung oder Anpassung auf einen konkreten Betrieb, ein Gebäude, eine Anlage, eine Organisation oder einen Vertrag angewendet wird, besteht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nicht. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer und andere in Ziffer 1 genannte Geschäftskunden richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

  • Autorenvertrag

Gegenstand

  • Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.

  • FM-Connect.com führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

  • Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.

  • Die Leistung von FM-Connect.com gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen von FM-Connect.com seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.

  • Soll FM-Connect.com zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber ist verpflichtet, FM-Connect.com vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und FM-Connect.com sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird FM-Connect.com auf dessen Verlangen die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist FM-Connect.com zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche von FM-Connect.com auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG

  • Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  • Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von FM-Connect.com auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

AUSFALL UND VERHINDERUNG

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Beratungen, Begehungen, Moderation, Coaching, usw.) diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde.

Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

  • bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr

  • bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars

Haftung

  • FM-Connect.com haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

  • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

  • Die Haftung von FM-Connect.com für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.

  • Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist FM-Connect.com verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei FM-Connect.com seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

  • Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen FM-Connect.com verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

TREUEPFLICHT

  • Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

  • Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.

AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN

  • Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

  • Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

SCHWEIGEPFLICHT/DATENSCHUTZ

  • FM-Connect.com verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. FM-Connect.com verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.

  • FM-Connect.com ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS DES BERATERS

  • Sämtliche seitens FM-Connect.com gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum von FM-Connect.com und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FM-Connect.com an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.

  • Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung von FM-Connect.com. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt FM-Connect.com Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

KÜNDIGUNG

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

SONSTIGES

  • Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

  • Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

  • Gerichtsstand ist Hamburg.

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