ALS FM-CONNECT.COM STELLEN WIR SICHER, DASS UNSERE PARTNER ÜBER ERFORDERLICHE KOMPETENZEN UND ERFAHRUNGEN FÜR FACILITY MANAGEMENT VERFÜGEN
Dies notieren wir mithilfe des Partnerbogens im ersten Teil unseres Partnervertrags. Im zweiten Teil verpflichten wir und unsere Partner auf einen Ethik-Kodex, der die Werte von FM-Connect.com wie Leistungsfähigkeit, Austausch und Fairness betont. Der dritte Teil des Vertrages umfasst den Grundleistungskatalog und den Partnerbeitrag. Im vierten bestimmen wir Partnergebühren und Prämien für durch FM-Connect.com vermittelte Geschäfte. Wir sind überzeugt, dass dies zu fairen Bedingungen und besten Ergebnissen für alle Beteiligten führt.
Der Partnervertrag als Basis für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft
Präambel / Ziele
Dieser Partnervertrag bestimmt die aktive Partnerschaft in unserem Facility Management-Beratungs- und Ingenieurnetzwerk "FM-Connect.com Network GmbH" - nachfolgend "FM-Connect.com" genannt.
Gemeinsames Ziel ist es durch
Das berufliche Umfeld aller Partner verbessert sich, was zum Erfolg des Einzelnen und von FM-Connect.com erheblich beiträgt. Jeder Partner bietet marktgerechte Dienstleistungen an, die dem Stand der Technik und gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Gesellschaft
FM-Connect.com Network GmbH
Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle internen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
Gültigkeit des Vertrages, Vertragsbeginn und -ende
Der Vertragsbeginn ist der _______________________.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, allerdings frühestens nach Ablauf von sechs Monaten.
Rechtsverweis und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine möglichst ähnliche, wirksame Regelung zu setzen. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig; dies betrifft auch den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Ort, Datum und Unterschrift