Non-Disclosure Agreement / Geheimhaltungsvereinbarung
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Vertrauensbildung: NDAs und partnerschaftliche Zusammenarbeit
Bei dem Aufbau von Endkundenbeziehungen legen wir Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die durch Geheimhaltungsvereinbarungen geschützt wird. Diese Vereinbarungen schaffen eine Vertrauensbasis, auf der offene Kommunikation innovative Lösungen fördert. Durch die Wahrung der Vertraulichkeit entsteht ein Raum, in dem Partnerschaften gedeihen können, was unseren gemeinsamen Erfolg und die Kundenzufriedenheit steigert.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit: Schlüssel für erfolgreiche Endkundenbeziehungen
Wir verpflichten uns zu Vertraulichkeit und der Einhaltung der in den NDAs festgelegten Bedingungen
Dies ist ein fester Bestandteil unserer Geschäftsbeziehungen und unserer Verpflichtung, erstklassige Facility Management-Dienstleistungen zu erbringen.
Bei FM-Connect.com legen wir großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit vertraulicher Informationen.
Im Rahmen unserer Beratungs- und Planungsdienstleistungen im Facility Management arbeiten wir regelmäßig mit sensiblen Daten unserer Kunden. Um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu gewährleisten, bitten wir in der Regel unsere Endkunden, uns ihre eigenen NDA-Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
Dieser Ansatz hat mehrere Vorteile:
Rechtliche Sicherheit: Unsere Kunden haben in der Regel ihre NDA-Dokumente bereits rechtlich prüfen lassen und an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst. Durch die Verwendung dieser bereits genehmigten Dokumente können wir sicherstellen, dass die Vereinbarungen den rechtlichen Anforderungen beider Parteien entsprechen.
Effizienz und Geschwindigkeit: Indem unsere Kunden ihre eigenen NDA-Vorlagen vorlegen, können wir den Prozess der Vertragsunterzeichnung beschleunigen. Dies ermöglicht uns, schneller mit der eigentlichen Arbeit zu beginnen und unseren Kunden zeitnahe Dienstleistungen anzubieten.
Respektierung der Kundenpräferenzen: Wir erkennen an, dass unsere Kunden am besten wissen, wie ihre Informationen geschützt werden sollen. Indem wir ihre NDAs verwenden, respektieren wir ihre Vorgaben und Sicherheitsanforderungen.
Vertrauensbildung: Die Verwendung von Kundendokumenten fördert das Vertrauen und zeigt unseren Respekt für die von ihnen festgelegten Richtlinien. Wir sind verpflichtet, die gleichen hohen Standards an Vertraulichkeit und Datenschutz anzubieten, die wir für uns selbst fordern.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Download der Vertraulichkeitsvereinbarung
Zwischen der FM-Connect.com Network GmbH, Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe, Deutschland – im Folgenden „Empfänger“ –
und [Name und Anschrift des Vertragspartners] – im Folgenden „Vertragspartner“ – wird die folgende Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen.
Projekt:
Im Zusammenhang mit dem o.g. Projekt, Gesprächen oder einer Zusammenarbeit im Bereich Facility Management oder Beratung (nachfolgend „Zweck“) beabsichtigt der Vertragspartner, dem Empfänger vertrauliche Informationen offenzulegen. FM-Connect.com bringt in diese Zusammenarbeit eigene Methoden, Standards und sein Know-how ein; diese Vereinbarung dient ausschließlich dem Schutz der vom Vertragspartner offengelegten vertraulichen Informationen.
1. Vertrauliche Informationen
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen, die der Vertragspartner dem Empfänger im Rahmen des Zwecks offenlegt – unabhängig von deren Form (schriftlich, elektronisch, mündlich etc.) – einschließlich aller Kopien oder Zusammenfassungen. Hierunter fallen beispielsweise betriebliche Kennzahlen, strategische oder technische Informationen, personenbezogene Daten, Planungsunterlagen sowie sonstige geschäftliche Daten, Dokumente und Kenntnisse des Vertragspartners. Informationen gelten auch ohne besondere Kennzeichnung als vertraulich, sofern ihr vertraulicher Charakter für einen verständigen Dritten erkennbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne von § 2 GeschGehG erfüllt sind oder nicht.
2. Vertraulichkeitsverpflichtungen des Empfängers
Der Empfänger verpflichtet sich, alle erhaltenen vertraulichen Informationen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den oben genannten Zweck zu verwenden.
Insbesondere wird er:
die vertraulichen Informationen wie anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und sie ohne Zustimmung des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich machen; er darf sie nur solchen eigenen Mitarbeitern offenlegen, die sie für den Zweck benötigen und die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind,
die vertraulichen Informationen mit mindestens derselben Sorgfalt schützen, wie er eigene vertrauliche Informationen vergleichbarer Art behandelt (mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt), und
die vertraulichen Informationen ausschließlich für den vereinbarten Zweck nutzen und nicht für andere Zwecke verwenden.
3. Ausnahmen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, soweit der Empfänger nachweist, dass diese:
dem Empfänger bereits vor der Offenlegung durch den Vertragspartner rechtmäßig bekannt waren;
allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß des Empfängers gegen diese Vereinbarung bekannt werden;
dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden;
vom Empfänger unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen des Vertragspartners entwickelt wurden;
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen (in diesem Fall wird der Empfänger den Vertragspartner nach Möglichkeit vorab hierüber informieren); oder
vom Vertragspartner schriftlich von der Vertraulichkeitsverpflichtung freigegeben wurden.
4. Keine Rechteübertragung
Durch diese Vereinbarung erhält der Empfänger keinerlei Eigentums-, Lizenz- oder Nutzungsrechte an den vertraulichen Informationen des Vertragspartners. Insbesondere wird keine Lizenz an etwaigen zugrunde liegenden Schutzrechten (wie Patenten, Marken, Urheberrechten o. ä.) eingeräumt.
5. Rückgabe und Vernichtung
Vertrauliche Informationen bleiben Eigentum des Vertragspartners. Der Empfänger hat alle vom Vertragspartner erhaltenen vertraulichen Unterlagen, Dateien und Datenträger (einschließlich angefertigter Kopien oder Auszüge) auf Verlangen des Vertragspartners unverzüglich zurückzugeben oder – nach Wahl des Vertragspartners – zu vernichten.
6. Laufzeit und Fortdauer der Vertraulichkeit
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist – abgesehen von einer einvernehmlichen Aufhebung – ausgeschlossen. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung sind zeitlich nicht begrenzt und bestehen auch über eine Beendigung der Zusammenarbeit oder dieser Vereinbarung hinaus fort.
7. Schiedsgerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben und die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden endgültig gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter, sofern die Parteien nicht vor Einleitung des Verfahrens schriftlich eine Entscheidung durch drei Schiedsrichter vereinbaren. Der Sitz des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg, Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
