1-FM-1.421 Bedarfsplanung (noch objektunabhängig)

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.421

- Nutzergerechte Flächenorganisation (z.B. Büro- und Sonderflächen, Erschließungskerne, Infrastrukturflächen und Sanitärkerne),
- Erschließung und Logistik (interner und externer Personen- bzw. Warenverkehr, Aufzüge, Lastenaufzüge):
-> Anlieferung, Küchenanlieferung,
-> Entsorgung.

- Verkehrserschließung:
-> Garagen, Tiefgaragen, Parkflächen,
-> Zufahrten,
-> Verkehrssignale,
-> Außenanlagen,
-> Grünflächen,
-> Wasserflächen,
-> Sitzecken u. ä.

- Energetisches Konzept

->Die Bauten sollen auf ein effizientes Energiemanagement ausgerichtet sein. Dieses ist Bestandteil eines anzustrebenden übergreifenden Facility Managements.
-> Eine Grundlage des Energiemanagements bildet die Gebäudeautomation. In ihr sind alle automatisierten Komponenten wie Kessel, Kühlgeräte, Lüfter, Pumpen, Einzelraumregelungen, Lichtsteuerungen, Sonnenschutz u.s.w. funktional zu integrieren und in einem übergeordneten Gesamtkonzept für den Gebäudebetrieb einzubinden. Erst dann ermöglichen sie mit ihren Bedien-, Beobachtungs- und Störmeldefunktionen mit zeit- und ereignisabhängigen, sowie begrenzenden Spitzenlast-Aktionsprogrammen den energie- und kostenbewussten Gebäudebetrieb.
-> Es ist sicherzustellen, dass die üblichen Leistungsbereiche der technischen Gebäudeausrüstung wie Heizungs-, Raumluft- und Sanitärtechnik, Elektro-, Informations-, Gefahren-, Sicherheits- und Fördertechnik untereinander und mit dem Leistungsbereich der Bautechnik zusammenwirken.
-> So sind z. B. in Abhängigkeit der verschiedenen Beeinflussungsgrößen, wie Außenlufttemperatur, Sonneneinstrahlung, Abwesenheit der Nutzer, die Energieströme auf die Einhaltung optimaler Parameter im Gebäudeinneren zu steuern und zu regeln.
-> Die lastabhängige Anpassung der Energiebereitstellungsanlagen ist mit der Wirkungsweise transparent wärmegedämmter Fassaden bzw. mit Photovoltaik ausgestatteter Gebäudeteile zu koordinieren.
-> Ausgehend von den Raum- und Außenluftverhältnissen und der Koordination der Beschattungs- und Klimatechnik ist die Dimmung der Beleuchtung und der Jalousienstand zu steuern.
-> Lastspitzen des Elektroenergieverbrauches sind auszugleichen.
-> Durch geeignete technische Voraussetzungen ist die Kommunikation zwischen unterschiedlichen technischen Komponenten und Funktionen einerseits und Produkten unterschiedlicher Hersteller andererseits sicherzustellen.
-> Mit dem Energiemanagement sind die Vorgaben aus der Planung zum sparsamen Energieverbrauch einzuhalten, die Verbrauchswerte weiter zu optimieren und der optimierte niedrige Verbrauch dauerhaft zu sichern.
-> Es sind die messtechnischen Voraussetzungen zur Erfassung der wichtigsten energieökonomischen Kennwerte und damit zur Transparenz des Energieverbrauches zu schaffen. Damit sind gleichzeitig periodisch aussagekräftige Informationen zur Verfügung zu stellen.
-> Die Vorgaben aus der Planung (Soll-Werte) sind mit den Verbrauchswerten aus der Nutzung und der Betriebsphase (Ist-Werte) zu vergleichen. Dabei auftretende Differenzen sind zu untersuchen und zu beseitigen.

- Beleuchtungskonzept

-> Die Möglichkeiten zur umfassenden Nutzung des Tageslichtes müssen unter Berücksichtigung von Ergonomie, Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit ausgeschöpft werden. Zur künstlichen Beleuchtung kommen nur energiesparende Leuchtmittel in Frage, nicht jedoch Glühlampen und Halogenglühlampen. Ausnahmen sind zu begründen.
-> Der wirtschaftliche Einsatz einer tageslichtabhängigen und einer präsenzabhängigen Beleuchtungssteuerung (ggf. in einfacher Ausführung) ist durch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abzuklären.

-Klimatisierungskonzept
-> Die Notwendigkeit der Installation von Teilklima- und Klimaanlagen ist nachzuweisen (Kühllastberechnung, Nachweis der Notwendigkeit einer Be- bzw. Entfeuchtung).
-> Bei alternativen Systemen ist ein Wirtschaftlichkeitsnachweis zu führen.
-> Es gilt der Grundsatz, weitestgehend auf Kühlung zu verzichten. Äußere Lasten müssen (z.B. durch äußeren Sonnenschutz) minimiert werden. Nur bei hohen inneren Lasten verbleibt ggf. die Notwendigkeit zur Kühlung. Büros, bei denen eine freie Lüftung wegen des Außenlärmpegels oder sicherheitstechnischer Forderungen ausscheidet, können im Allgemeinen mit erzwungener (maschineller) Lüftung ausgerüstet werden. Die Notwendigkeit einer Kühlung ist nachzuweisen.
-> Die Kühlanlagen sind zur Vermeidung unnötiger Energieverluste sorgfältig zu planen und eng an die geforderten Raumbedingungen anzupassen. Minimale Energieverluste werden durch eine optimale Netzstruktur und eine optimale Aufteilung in Kühlkreise erzielt. Die Sonneneinstrahlung und die Zonierung der Kühlanlagen sind fassadenabhängig im Regelungsprozess zu berücksichtigen.
-> Gebäudeteile mit unterschiedlichen Anforderungen sind mit getrennten Regelkreisen auszurüsten. Rohrnetze müssen berechnet und optimiert werden; bei Inbetriebnahme hat ein hydraulischer Abgleich zu erfolgen. Pumpen in den Kühlanlagen sind exakt zu dimensionieren und die Drehzahlregelung ist konsequent einzusetzen.
-> Als Antriebsenergie für die aktive Kühlung sollten vorrangig Abwärme- oder regenerative Energieressourcen genutzt werden.
-> Der Einsatz von fossilen Brennstoffen oder von auf der Basis fossiler Energien erzeugter Energieträger soll vermieden werden
-> Bei konkurrierenden Kühlsystemen entscheidet eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.