1000-6.113.3 Messung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.113.3

Das Erstellen von Controllingberichten erfordert die Leistungsaufschlüsselung, damit die Einzelleistung im Zusammenspiel der Gesamtleistung transparent wird. Nur so kann eine wirksame Einflussnahme auf die Qualität erfolgen. Dies geschieht in erster Linie durch Prozessdarstellung der Abläufe, In- und Outputs bei den Prozessschritten und deren – möglichst monetären – Bewertung.

- Messkriterien können sein:
-> Energetische Werte (Ablesung, elektronisches Auslesen usw.),
-> benötigte Zeiten, z.B. Std. pro Reinigungsfläche (Achtung: Mitbestimmungsregelungen beachten, ggf. Betriebsrat einbeziehen!),
-> verbrauchte finanzielle Mittel,
-> verbrauchte andere Ressourcen (z.B. Verschleiß),
-> Zustände (Abnutzung),
-> Häufigkeiten einer Abfolge (Holen und Bringen, Kundenkontakte),
-> produzierte Stückzahlen (Speisen, Zeichnungen),
-> u.a.m.

- Darstellung der Messergebnisse in Bezug auf das Leistungsversprechen.
-> Das Leistungsversprechen sollte zur Vermeidung von Intangibilitäten (Missverständnissen bzgl. erwarteter Qualität) durch Service-Level-Agreements (SLS), gepaart mit Key Performance Indicators (KPI’s) untersetzt sein. (z.B. Prüfen aller „a“ St. auf Einhaltung des Grenzwertes „b“ mit Hilfe des Instrumentes „c“ an jedem „d-ten“ Tag und Eintrag der Ergebnisse in die Checkliste „e“.)

- Nur solche klaren Ergebnisse erfüllen die Voraussetzung für Punkt 6.113.4