1420-6.214.1 Flächenbelegungsplanungen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.214.1

Bei der Umsetzung der abgestimmten und freigegebenen Nutzeranforderungen in erste Belegungspläne für ein neues Objekt wirkt das Flächenmanagement mit. Ziel dieser Teilleistung ist es, die Nutzeranforderungen hinsichtlich Flächengröße und Anordnung von Flächen zueinander möglichst genau umzusetzen und zwangsläufige Abweichungen mit den Nutzern abzustimmen.

- Bei der Flächen- und Belegungsplanung von Büroarbeitsplätzen ist DIN 4543 zu beachten.

- Als Planungsgrundlagen haben sich folgende Anhaltswerte bewährt:
-> Gebäudegrundraster (Fassadenachsmaß) zwischen 1,25 m und 1,35 m ergeben (bei Trennwandstärken von rund 0,1 m) lichte Raumbreiten wie folgt:

Lichte Raumbreiten Rastermaß    
bei 1,25 m 1,30 m 1,35 m
2-er Raster 2,40 m 2,50 m 2,60 m
3-er Raster 3,65 m 3,80 m 3,95 m
4-er Raster 4,90 m 5,10 m 5,30 m

- Das kleinere Rastermaß findet eher bei Kombibüros Anwendung, die größeren bei Zellenbüros.
- Lichte Raumtiefen zwischen 4,20 m und 5,60 m ergeben Raumflächen ab 10,08 m2; (Mindestgröße für Kombibüro).