9200-6.152 Beschwerdemanagement durchführen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.152

- Schaffung der Voraussetzung für ein effektives Beschwerdemanagement:
-> z.B. Telefon- Hotline (24-stündige Erreichbarkeit).

- Schriftliche Eingaben über CAFM- System (ggf. E- Mail),
-> kompetente Ansprechpartner im FM-Bereich resp. Subunternehmer mit Durchsetzungsfähigkeit,
-> Rückmelde- bzw. Verfolgungssystem sicherstellen (Kundenbetreuung).

Entgegennahme von Beschwerden und Reklamationen

- Beschwerde annehmen,
- Dokumentieren (CAFM-System).

Weiterleitung an zuständige Verantwortliche

- An Verantwortliche Stelle/Person nachweislich weiterleiten (CAFM-System),- Inhalt prüfen, Sachverhalt klären,
- Bewerten,
- bei Subunternehmern Vertragsgrundlage, beim eigenen FM-Bereich Leistungsvereinbarung prüfen.