9100-6.160 Umweltschutz im FM

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.160

Umweltmanagement

Das Umweltmanagement berücksichtigt bei der Planung, Durchsetzung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten in allen Bereichen Umweltschutzziele zur Verminderung und Vermeidung der Umweltbelastungen und zur langfristigen Sicherung der Unternehmensziele.

Teilbereiche

Für Betreiber von Gebäuden und Anlagen sind folgende Teilbereiche des Umweltschutzes von Bedeutung:
- Immissionsschutz
- Klimaschutz
- Bodenschutz
- Gewässerschutz

Pflichten

Die Pflichten liegen dementsprechend in den Bereichen:
- Vermeidung bzw. Minimierung von Emissionen
- ordnungsgemäße Abfallentsorgung
- ordnungsgemäße Abwasserentsorgung