1000-6.111.4 Neues Personal auswählen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.111.4

Das eingesetzte Personal muss folgende fachliche Anforderungen erfüllen:
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse,
- Urteilsfähigkeit über die zu benachrichtigenden Stellen (z. B. Feuerwehr, Polizei, Technische Hilfswerke, Objektleiter, Objekteigentümer etc.), soweit nicht ausdrücklich in einem Notfallhandbuch geregelt.

Das eingesetzte Personal muss ferner folgende persönliche Anforderungen erfüllen:
- Belastbarkeit,
- Zuverlässigkeit,
- Sorgfalt.

Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen muss der AN das einzusetzende Personal namentlich benennen und bestätigen, dass nach seinem Kenntnisstand keine Bedenken bestehen.

Diese Bestätigung hat der AN bei jedem Personalwechsel sowie mindestens einmal jährlich zu wiederholen.