"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren."
- Mahatma Gandhi
Rechtsberatung ist i.d. R. Nebenleistung
Eine rechtliche Beratung ist mit unseren Aufträgen nur dann verbunden, wenn wir Ihnen Rechtsberatung ausdrücklich angeboten und separat ausgewiesen haben.
Soweit rechtliche Aspekte im Rahmen der Auftragserfüllung angesprochen werden sollten, erfolgt dies lediglich in dem Umfange, in dem sie als Nebenleistung im Zusammenhang mit dem der erbrachten Leistung zugrunde liegenden Berufs- und Tätigkeitsbild als Berater im Facility Management gehört.
