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"Der schlimmste aller Fehler ist, sich keines solchen bewußt zu sein."
-Thomas Carlyle, einflussreicher schottischer Essayist u. Hystoriker, 1795 - 1881

Dem Ausführenden müssen das Gewährleistungskataster und die Abnahmeprotokolle vorliegen.

Leistungen:

-> Durchführung von regelmäßigen Begehungen zur Mangelaufnahme, ggf. Fotos zur fachkundigen Dokumentation
-> Dokumentation der festgestellten Mängel, Protokollierung
-> Prüfung auf Gewährleistungsanspruch (Abgleich mit Gewährleistungskataster und Abnahmeprotokoll)
-> Meldung festgestellter Gewährleistungsmängel
-> Führen aller Mängel inkl. Status im Gewährleistungskataster
-> Schriftliche Anzeige des Mangels beim Errichter
-> angemessene Fristsetzung
-> Mitsendung des Begehungsprotokolls
-> Sicherstellung des Zugangs beim Errichter

Verfolgung der Verjährungsfristen

- Rahmenbedingungen:
-> Input aus der Mangelanzeige.

- Leistungen:
-> Überwachung der Mängelbeseitigung vor Ort,
-> Dokumentation / technische Bestätigung der Mangelbeseitigung,
-> Mitteilung der Fertigstellung der Nachbesserungsarbeiten und Vorbereiten der Abnahme dieser Arbeiten,
-> bei erfolgter Mangelbeseitigung: Aktualisierung des Gewährleistungskatasters (neue Frist),
-> bei Fristversäumung des Errichters: Setzen einer Nachfrist (1.Mahnung).

Prüfen und Geltendmachen von Mängelansprüchen

bei Herstellern und Lieferanten

-
Rahmenbedingungen:-> Input aus der Verfolgung der Mangelbeseitigung (Mahnung).

- Leistungen:
-> Abstimmung über Verfahren der Beweissicherung (eigene Sicherung, Beweisverfahren, Schiedsgutachten),
-> Durchführung der eigenen Sicherung,
-> Einleitung eines Beweisverfahrens, Schiedsgutachtens,
-> Entscheidung über Ersatzvornahme.

Leistungen:
-> Einleitung der Ersatzvornahme,
-> Lieferung von technischem Input zur Angebotseinholung,
-> Überwachung der Ersatzvornahme vor Ort,
-> Dokumentation / technische Bestätigung der Mangelbeseitigung,
-> Mitteilung der Fertigstellung der Ersatzvornahme und Vorbereiten der Abnahme dieser Arbeiten,
-> Unterrichtung über den Sachstand,
-> Unterstützen bei technischen Fragen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten,
-> schriftliche Ankündigung der Ersatzvornahme beim Errichter mit letzter Nachfrist (2. Mahnung),
-> Abstimmung mit AG über Sicherheitseinbehalt,
-> Vorbereitung der Ersatzvornahme (Einholung von Angeboten, Erstellung Kostenübersicht),
-> Rechnung des Ausführenden ,
-> Freigabe und Information zur Einleitung der Zahlungsanweisung ,
> Rechnungsstellung an den Errichter.

Beispiel:
Speziell bei Bewachungsunternehmen besteht gemäß § 6 Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

Ein Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung abzuschließen. Der Besteller kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.

- Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Ein Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen geltend zu machen. Er ist auch verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

- Allgemeine Vertragsbestimmungen
Auftragnehmer und Auftraggeber tauschen sich über die geführten Gespräche mit dem Hauptauftraggeber unverzüglich vertrauensvoll aus.
Jedes Gewerk hat auch spezifische Regelungen.

Verfolgung der Mängelbeseitigung

Der Leistungsumfang besteht aus:
- Mangelfeststellung,
- Mangelanzeige,
- Verfolgung der Mangelbeseitigung,
- Ankündigung Ersatzvornahme,
- Ersatzvornahme,
- Abschlussdokumentation.

Es sollte entschieden werden, welche der aufgeführten Varianten insbesondere bei Fremdvergabe der Leistung angewendet werden soll:
- Die Gesamtverantwortung für die Verfolgung von Mangelansprüchen liegt beim AG. Der AN übernimmt unterstützende Leistungen. Nur technische Leistungen im Rahmen der Gewährleistungsverfolgung werden an den AN übertragen.

- Die Gesamtverantwortung für die Verfolgung von Mangelansprüchen liegt beim AN (im Namen und auf Rechnung des AG). Der AG erteilt dem AN eine entsprechende Vollmacht.

- Die Abtretung sämtlicher Mangelansprüche erfolgt an den AN, Geltendmachung im Namen und auf Rechnung des AN.

Beispielhafte Inhalte eines Gewährleistungskatasters:

- Teil 1: Übersicht Gewährleistungsdaten:
-> LV-Nummer,
-> Gewerk,
-> Errichter-Firma,
-> Geltungsbereich,
-> Datum Abnahme,
-> Gewährleistungsbeginn,
-> Gewährleistungsdauer,
-> Gewährleistungsende,
-> Anmerkung.

- Teil 2: Kontaktliste:
-> LV-Nummer,
-> Errichter-Firma,
-> Niederlassung, Standort der Außenstelle,
-> Projektverantwortlicher des Errichters,
-> Telefon,
-> Fax,
-> Mobil,
-> Email,
-> Straße, Nr.,
-> PLZ,
-> Ort,
-> Nachunternehmerleistungen (Leistungen spezifizieren oder keine),
-> Nachunternehmer,
-> Ansprechpartner,
-> Kontaktdaten,
-> Adresse.

- Teil 3: Details je Anlage, Gewerk:
-> LV-Nummer,
-> Anlage/ Gewerk,
-> Auftrags-LV bzw. vollständige Beauftragungsgrundlagen,
-> Dokumentation. Leistungsänderungen. Mängelberichte (aus Vorbegehungen/Leistungsfeststellungen und Probebetrieb) mit Nachweis der Beseitigung,
-> Abnahmeprotokoll mit Auflistung der Restmängel,
-> Bestätigung über Beseitigung der Restmängel.

Dokumentation

- Die Dokumentation erfolgt i.d.R. mit Hilfe der Mangelkataster.
- Übergabe Mangelkataster von AG an AN.
- Der AG hat den AN zur Ausführung der Leistungen zu befähigen und übergibt dem AN in diesem Zusammengang alle notwendigen Unterlagen, zusammengestellt als Mangelkataster.
- zusätzlich in Variante B und C: Kontrolle Zahlungseingang des Errichters