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"Als ein wesentliches Merkmal der Menschen möchte ich ihre ethische
und ästhetische Anspruchslosigkeit bezeichnen."

-Christian Morgenstern

Verpflichtungen

Der Gesetzgeber erlegt demjenigen besondere Pflichten auf, der
- ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum hat,
- Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
- als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
- Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

Arbeitsplätze im FM gesetzeskonform ausstatten

Für die unterschiedlichen Tätigkeiten sind die entsprechenden Arbeitsplätze gesetzeskonform auszustatten. Das bedeutet im FM insbesondere, dass bei sich ändernden Arbeitsbedingungen zu überprüfen ist, inwieweit die Ausstattung der Arbeitsplätze noch den Anforderungen entspricht. Ggf. sind Anpassungen durchzuführen (Modernisierung, Sanierung etc.).

Beispiele für Ausstattungsbedarf:

-> Für die Hausmeistertätigkeiten wird Raum für administrative Tätigkeiten mit Büromöblierung benötigt.
-> Für Reparatur- und Werkstattarbeiten sind Räumlichkeiten zur Werkstattnutzung notwendig.
-> Für das Büro: Schreibtisch, Bestuhlung, Schrank und Ablagemöglichkeiten.
-> Für die Werkstatt: Werkstatteinrichtung (Bedarf aufstellen).
-> Basisausstattung mit Werkzeugen z.B. für Kleinreparaturen.
-> Zugang zu ZLT und CAFM Systemen.

Raumanforderungen und Ausbauqualitäten

-> Beratung des Bauherrnvertreters und des Nutzers bei der Festlegung des messbaren Qualitätsrahmens in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht
-> Prüfung und Ergänzung des Raumbuches in Zusammenarbeit mit dem Ersteller des Raumbuches als Grundlage für die Qualitätssicherung
-> Mitwirken bei der Erfassung der generellen Qualitätsstandards
-> Mitwirken bei der Abstimmung mit dem Nutzer, den Planern und den Ausführenden
-> Prüfen der Bau- und Ausstattungsbeschreibung

Planung für erfolgreiches Gebäudekonzept

Die Ausstattung beginnt bei der Planung. So wird bereits hier entschieden, ob eine ausreichende Lichtstärke am Arbeitsplatz über einen möglichst großen Zeitraum vorliegt, ob die Lichtverteilung zu hohe oder zu geringe Kontraste verursacht, ob Spiegelungen auf den Monitoren die Lesbarkeit erschweren, ob Arbeitsplätze nur am Fenster genutzt werden können oder durch Tageslichtspiegelung in die Tiefe auch Großraumbüros optimal belichtet werden. Das entscheidet mit über die Fehlerrate, die Krankheitshäufigkeit und die Effektivität der Mitarbeiter und damit über den Erfolg des Gebäudekonzeptes.