"Beziehungen sind eine Rutschbahn nach oben."
- Karl Farkas, 28.10.1893 - 16.05.1971, österr. Schauspieler und Kabarettist
Kunden-Ansprechpartner im viruelllen Unternehmen
Virtuelle Unternehmen zeichnen sich aus durch projektbezogene Kooperationen selbständiger Unternehmen, die diese Form gemeinsamer Leistungserstellung nicht nur als fallweise Zweckgemeinschaft verstehen, sondern systematisch als Unternehmens- bzw. Geschäftsmodell für sich entwickelt haben; in ihnen verbinden sich – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftsunternehmen – die Selbständigkeit der Partner und die arbeitsteilige, einander ergänzende Leistungserstellung mit einer gemeinsamen Verpflichtung auf den Gesamterfolg des jeweiligen Projektes als Grundlage des Fortbestandes des virtuellen Unternehmens. Die Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern beinhaltet somit zum einen die Frage nach der Koordination der einzelnen Aufgaben und Leistungen der Partner innerhalb des virtuellen Unternehmens wie auch die Frage nach einem zentralen Ansprechpartner innerhalb des virtuellen Unternehmens und den Kunden bzw. Auftraggebern gegenüber für alle mit den im jeweiligen Projekt beteiligten Partner zu klärenden Fragen und Verpflichtungen.
Dispositionsfreiheit
Wie in jedem Fall von (Geschäfts-)beziehungen lässt sich dies sowohl formalvertraglich als auch auf Basis wechselseitigen Vertrauens („per Handschlag“) regeln; im Gegensatz zu „normalen“ Geschäftsbeziehungen aber – Unternehmen-Kunden- bzw. Lieferanten-Abnehmer-Beziehungen – ist zum einen die Zahl der im Rahmen eines virtuellen Unternehmens Beteiligten größer, zum anderen aber greifen die notwendigen Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen, die gegenüber einem Kunden ein spezifisches Angebot gemeinschaftlich zusammenstellen und erfüllen wollen, tiefer in die Dispositionsfreiheit der einzelnen beteiligten Partner ein; dies umso deutlicher, je mehr die Konstruktion des virtuellen Unternehmens auf Langfristigkeit angelegt ist.
Gegenseitige Vertrauen
Damit stellt sich aus wirtschaftlicher Sicht das Problem der Transaktionskosten, also derjenigen Kosten, die für die Bereitstellung, Nutzung, Aufrechterhaltung und ggf. Umorganisation des virtuellen Unternehmens anfallen; deren Höhe ist umso niedriger, je größer das gegenseitige Vertrauen ist, je deutlicher wechselseitig die Eigentums-, insbesondere aber die Handlungs- und Verfügungsrechte der beteiligten Partner respektiert werden, und je einheitlicher zwischen diesen die Vorstellung über faire und gerechte Lösungen im Konfliktfalle ausfällt. Dies wiederum kann sowohl über formale (rechtliche) Regelungen als auch durch die Herausbildung „sozialer Routinen“ bewerkstelligt werden. Mit zunehmender Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der an einem virtuellen Unternehmen beteiligten Partner bzgl. der Grundlagen bzw. der Regelung dieser Fragen fallen diese Kosten immer stärker ins Gewicht und können ggf. die Kostenvorteile einer informellen Kooperation überkompensieren. Da es sich um wirtschaftlich selbständig agierende Partner handelt, ist deshalb für die Erfolgsaussichten und die Überlebensfähigkeit des virtuellen Unternehmen die explizite Definition der Ziele dieser Kooperation als ganzes und der einzelnen Beteiligten von zentraler Bedeutung; aber auch die Umsetzung der vereinbarten Strategien muss bei den einzelnen Beteiligten mental verwurzelt sein.
Zentrale Bedingung
Als eine zentrale Bedingung für das Gelingen virtueller Unternehmen und als zentraler Schnittpunkt von Aspekten der Unternehmensorganisation und der Arbeitsgestaltung in virtuellen Unternehmen stellt sich somit „Vertrauen“ im Sinne nichtformalrechtlich geklärter wechselseitiger Erwartungssicherheit bzgl. einer gemeinschaftlichen Leistungserstellung dar. Denn das gemeinsame Arbeiten der jeweiligen Partner unter dem Dach eines geteilten Verständnisses von „Virtuellem Unternehmen“ – oder euphorischer gesagt: einer gemeinsamen Vision – bedarf einer besonderen Art von Vertrauenskultur, die das dahinter stehende Netzwerk in Bezug auf das gemeinsame (wirtschaftliche) Ziel trägt, oder aber über dementsprechende verbindliche Vereinbarungen (Verträge) zwischen den jeweiligen Partnern institutionell erzeugt wird.
Unterschiedliche Dimensionen
Je umfangreicher und je dynamischer ein virtuelles Unternehmen sich gestaltet, desto deutlicher bezieht Vertrauen dabei zumindest zwei unterschiedliche Dimensionen mit ein:
- Die Beteiligten – Kunden wie auch die Partner innerhalb des virtuellen Unternehmens – müssen intuitiv von der Tragfähigkeit auch informeller Absprachen und Vereinbarungen überzeugt sein, so dass auch nicht vertraglich geregelte Bestandteile der Auftrag-Leistungserbringung-Beziehung allen Beteiligten als geregelt gelten.
- Die Partner innerhalb des virtuellen Unternehmens müssen voneinander wechselseitig erwarten können, die jeweiligen Leistungen kompetent und im Sinne des Gesamtprojektes wie auch des virtuellen Unternehmens durchzuführen.
Vertrauen beruht auf zwei verschiedenen Basen:
Zum einen die wechselseitige (persönlich-menschliche) Kenntnis, die es im virtuellen Unternehmen dann auf ein gemeinsames Geschäftsziel hin zu organisieren gilt, zum zweiten – quasi als Gegenpol – das gemeinsames Geschäftsziel (zumeist als Kondensat eines geteilten Unternehmer- bzw. Unternehmensbildes) in Form gemeinsamer (wirtschaftlicher) Interessen, die dann in der Zusammenarbeit um persönliche und organisatorische Elemente bereichert werden müssen. Je bekannter die Partner in einem virtuellen Unternehmen einander sind, desto geringer ist in der Regel der Abstimmungs- und ggf. Korrekturbedarf innerhalb der gemeinsamen Projektarbeit. Wechselseitige Kenntnis fördert die gegenseitige Erwartungssicherheit sowohl hinsichtlich der von jedem einzubringenden Kompetenzen und Leistungen wie auch hinsichtlich der Verlässlichkeit im unternehmerischen Handeln der jeweiligen Partner.
Wechselseitige Kenntnis
Dabei kann die wechselseitige Kenntnis sowohl auf einem sich-persönlich-Kennen, einer vertrauenswürdigen Empfehlung Dritter oder der Reputation der Partner beruhen. Während das sich-persönlich-Kennen typischerweise zu festen Netzwerken führt, sind virtuelle Unternehmen im Sinne eines dynamischen Verbunds ebenso typischerweise auf die Empfehlung durch Dritte bzw. die wechselseitige Reputation angewiesen. Diese vermag (nach einer genaueren Prüfung) aber – im Gegensatz zum sich-persönlich-Kennen – in der Regel häufig nur etwas über die Güte der sachlichen Leistung des jeweiligen Gegenübers auszusagen, selten über die Güte der Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsam zu verantwortenden Projektes.
Balance von Nähe und Distanz
Eine Zusammenarbeit auf der Grundlage eines gemeinsamen Geschäftsverständnisses, einer geteilten Geschäftsphilosophie hingegen bedeutet zwar in der Regel eine gute Voraussetzung hinsichtlich der Motivation der (potentiellen) Partner, sagt per se aber weder etwas über die Güte der sachlichen Leistung der jeweiligen Partner noch hinsichtlich der Güte der Zusammenarbeit aus; diese herzustellen und zu gewährleisten bedarf es darüber hinausgehender „Kenntnisse“ bzw. „Erfahrungen“. Als wesentliche Hürde für das Gelingen einer derart motivierten Zusammenarbeit wirtschaftlich eigenständig agierender Unternehmen kristallisiert sich schnell die damit implizit geforderte Arbeitsteilung untereinander heraus – womit erneut der Spagat zwischen „Eigenständigkeit“ im Sinne von Autarkie einerseits und „Selbständigkeit“ im Sinne von Integrität der Beteiligten andererseits deutlich wird. Denn zur leistungsfähigen Gestaltung des Unternehmens bedarf es in diesem Fall einer besonderen Balance von Nähe und Distanz.
