"Die Stärken stärken und nicht an den Schwächen herumdoktern."
- Rainer Mergele (*1949), Chef Mergele AG
Präambel / Ziele
Dieser Partnervertrag regelt die aktive Partnerschaft in unserem Facility Management-Beratungs und Ingenieurnetzwerk „FM-Connect.com Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ - nachfolgend „FM-Connect.com“ genannt.
Gemeinsames Ziel ist es durch
- Marketing/Markenbildung
- Vertrieb/Geschäftsvermittlung
- Projektunterstützung/Wissensmanagement
- Zentrale Dienste (u.a. Organisation/IT/Akademie/Dokumentenshop/Meetings)
das berufliche Umfeld
aller Partner zu verbessern und damit zum Erfolg des Einzelnen und von FM-Connect.com erheblich beizutragen. Jeder Partner stellt marktgerechte Dienstleistungen bereit (Stand der Technik, gesetzliche Rahmenbedingungen).
Hierbei konzentrieren wir uns ausschließlich auf Beratungs-, Management-, IT-, Architekten- und Ingenieurleistungen im Facility Management (FM).
Das
Leitbild und der
Ethik-Kodex von FM-Connect.com (siehe Webseite www.fmconnect.com) werden von allen Partnerunternehmen unseres Netzwerkes geteilt.
Gesellschaft
FM-Connect.com Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verwaltungssitz: Papenreye 65 - Workport Unit 7, 22453 Hamburg
HRB 10485 KI
Vertragspartner
Unternehmen
Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle internen Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
Vertragsbestandteile
Mit Vertragsabschluss werden folgende Vertragsbestandteile auch in der nachfolgend
aufgeführten Rangordnung verbindlich:
- dieser Vertrag
Anlage 1 – Partnerbogen
Anlage 2 – Grundleistungskatalog/Partnerbeitrag
Anlage 3 – Umsatzgarantie (optional)
Anlage 4 – Partnergebühren/Prämien
Anlage 5 – Vereinbarung Akademie
Anlage 6 – Vereinbarung Dokumentenshop
- ff. ggf. weitere Vereinbarungen
Gültigkeit des Vertrages, Vertragsbeginn und -ende
Vertragsbeginn ist der _______________________.
Das Vertragsverhältnis kann beidseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats
gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf von sechs Monaten.
Rechtsverweis und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, wirksame Regelung zu treffen.
Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.