1 Partnergebühren
Durch FM-Connect.com an Partner oder durch Partner untereinander vermittelte Geschäfte sind gebührenpflichtig. Zwischen Partnern vermittelte Kontakte und Geschäfte werden FM-Connect.com mitgeteilt.
Die Höhe der Partnergebühr als Gutschrift für vermittelte Erst- und Folgegeschäfte beträgt ohne Berücksichtigung der MwSt. und der Reise- und Büronebenkosten:
1.1 Weitergabe bereits getätigter Geschäfte:
a.) für alle Beratungsleistungen: 10% des Netto-Auftragswertes
b.) für Dienstleistungsverträge, die auf Basis € pro Stunde verkauft sind: 10% je Netto-Arbeitsstunde.
c.) für alle HOAI-Verträge: 5% des Netto-Auftragswertes.
1.2 Beim Vorliegen eines konkreten Projektes
Beim Vorliegen eines konkreten Projektes, Terminvereinbarung sofern Auftraggeber dem empfehlungsgebenden Partnerunternehmen persönlich bekannt ist: 2/3 der Partnergebühr gemäß 1.1 a.) bis c).
1.3 Tippabgabe
Tippabgabe über einen Projektbedarf, Kontakt wird hergestellt:
1/3 der Partnergebühr gemäß 1.1 a.) bis c).
1.4 Adressweitergabe
Reine Weitergabe von Adressen ohne Projektbezug führt zu keinem Anspruch.
1.5 Verhandlungsoption
Bei besonders rentierlichen oder wenig rentierlichen Aufträgen haben sowohl das vermittelnde als auch das vermittelte Partnerunternehmen die Möglichkeit, unter Moderation des Geschäftsführers von FM-Connect.com mit dem vermittelnden Partner über die Höhe der Partnergebühr zu verhandeln. Bei Konflikten im Vermittlungsprozess entscheidet der Geschäftsführer von FM-Connect.com für die Partner (Obmannfunktion).
1.6 Folgegeschäfte
Alle vermittelten Kunden und Projekte sind dauerhaft und uneingeschränkt partnergebührenpflichtig. Mit Beendigung des Partnervertrages erlischt für den vermittelnden Partner der Anspruch auf Partnergebühren. Kündigt der vermittelte Partner den Partnervertrag, bleibt bei Folgeaufträgen die Verpflichtung zur Zahlung der Partnergebühr für zumindest 3 Jahre bestehen.
Bei Ausstellung von Rechnungen zu vermittelten Geschäften ist der vermittelte Partner verpflichtet, dem vermittelnden Partner unverzüglich eine Rechnungskopie zukommen zu lassen.
2. Prämien
Für die Gewinnung eines neuen Partners erhält der vermittelnde Partner eine Prämie von 20% des Partnerbeitrages für die Laufzeit von 6 Monaten (nach Zahlungseingang).
Für die Akquisition von Sponsoren beträgt die Prämie 10% des gesponserten Betrages.
Der vermittelnde Partner ist verpflichtet, die Vermittlung zeitnah bekannt zu geben. Nur die (erste) Erfassung berechtigt im Erfolgsfall zur Ausschüttung der Prämie.
3. Fälligkeit/Zahlungsbedingungen
Der Anspruch des vermittelnden Partners auf die Partnergebühren und Prämien entsteht unbedingt nach Zahlungseingang. Alle Gebühren/Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Streitfälle
In allen Streitfällen gilt das HGB (§ 89 b).


