"Ein Feigling ist ein Mensch, bei dem der Selbsterhaltungstrieb normal funktioniert."
- Ambrose Bierce (24.06.1842 - ), US-Schriftsteller
Trotz behördlicher Abnahme und Bestandsschutz ist der Unternehmer als Betreiber einer baulichen Anlage für den ordnungsgemäßen Brandschutz verantwortlich. Auf der Basis unserer langjährigen Industrie- und Dienstleistungserfahrung ist es unser
Ziel, die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Dies gilt sowohl für Neubauten, als auch für Bestandsgebäude, Nutzungsänderungen von bestehenden Gebäuden, bis hin zu denkmalgeschützten Gebäuden.
Durch die Erstellung entsprechender Nachweise und das Aufzeigen von Alternativen, wie das Schutzziel erreicht werden kann, sind Abweichungen vom geltenden Baurecht möglich. Die Analyse der Gefahren- bzw. Risikoschwerpunkte vor Ort, deren Einschätzung, sowie die richtige Beratung, können zu erheblichen Verbesserungen und Kostenreduzierungen führen.I
Leistungsmodule Brandschutz
Analyse
> Erkennen, Werten und Priorisieren von Mängeln in bestehenden Gebäuden
Beratung
> Brandschutznachweise nach der jeweiligen Landesbauordnung
> Brandschutztechnische Gutachten
> Objektspezifische Brandschutzkonzepte
Planung
> Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz
Ausführung
> Feuerwehrpläne (DIN 14095)
> Flucht- und Rettungswegepläne (DIN 4844-3)
> Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675)
> Brandschutzordnung (DIN 14096)
Schulung
> Brandschutzunterweisung