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"Wer die Dachrinne nicht ausbessert, muss das ganze Haus instand setzen."
-Sprichwort aus Spanien

Die Bedienung der TGA umfasst insbesondere:

- Stellen, Schalten, Steuern und Regeln technischer Anlagen, soweit nicht automatisiert, dabei Sicherstellung einer energiesparenden Betriebsweise.

Allgemeiner Grundsatz:

Die Tätigkeiten der Betriebsführung sind fast ausschließlich „Regelleistungen“ Die meisten haben dadurch den Vorteil, dass sie sich gut schematisieren und trainieren lassen.
Das bedeutet, viele dieser Leistungen sind relativ gut geeignet (etwa im Gegensatz zu Projektierungsleistungen) durch Personen mit geringeren Stundensätzen ausgeführt zu werden.
Diese Überlegung hat in den meisten der am FM- Markt durchgeführten Ausschreibungen dazu geführt, dass solche „einfacheren“ Aufgaben als „Hausmeisteraufgaben“ deklariert werden.
In erster Linie sind hierunter Tätigkeiten an technischen Anlagen zu verstehen, die durch Mitarbeiter der Nutzer ausgeführt werden.
Es gibt hierbei aber auch eine Reihe von Schnittstellen, wo technische Anlagen von den Nutzern beeinflusst werden können oder sollen. Dies betrifft vor allem das Betätigen und Schalten (z.B. Einregelung der Temperatur an Heizung- oder Klimaanlagen usw.).
Da die Verantwortung für das Energiemanagement im Facility Management liegt, muss diese jederzeit die Kontrolle über die Auswirkungen der von den Nutzern vorgenommenen Handlungen haben. Sinnvoll ist dabei, dass den Nutzern durch Voreinstellungen und Maximum- oder Minmum-Begrenzern lediglich ein Rahmen des Schaltens vorgegeben wird.
Beide Anforderungen können nur erfüllt werden, wenn die Anlagen regelungstechnisch in Ordnung sind und leicht überwacht werden können.

 Übernehmen (bei Vertragsbeginn)
 Erstmalige Begehung durchführen
 Vorhandene Schäden protokollieren
 Vom Auftraggeber einweisen lassen
 Bei Abnahmen mitwirken
 Mitwirken bei Abnahmen von Herstellern
 Eigentümerinteressen vertreten
 Stellen, Schalten, Steuern, Regeln
 Überwachung
 Technische Funktionen
 baulicher Zustand
 Einhaltung der Hausordnung
 Ordnungsgemäße Reinigung
 Störungen oder Gefahrenzustände erkennen
 Störungen oder kleine Schäden beheben
 Störungsbehebung Dritter abnehmen
 Verbrauchsstoffe auffüllen
 Optimieren im laufenden Betrieb
 Verbrauchswerte erfassen
 Dokumentieren betrieblicher Abläufe
 Außerbetriebnehmen: Stilllegen
 Übergeben bei Vertragsende
 Begehungen durchführen
 vorhandene Schäden protokollieren
 Auftraggeber einweisen