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- Objekte betreiben

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- Objekte reinigen & pflegen

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"Ordnung hilft haushalten."
-Sprichwort aus Deutschland

- Allgemein:

HOAI-Leistung Vorhabenspezifische Ergänzungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmern Objektbegehung 3 Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfristen
Protokollierung von etwaigen Mängeln
Anmeldung von etwaigen Ansprüchen gegen AN und Unterbrechung der Gewährleistungszeit
Evtl. Schiedsgerichtsverfahren / öffentl. best. Gutachter / Klageverfahren
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten Überwachen und Abnahme von Gewährleistungsansprüchen
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Bescheinigung der Mängelfreiheit
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts Zusammenstellen der Textdokumente und Berechnungen entsprechend Formblatt
Zusammenstellen der Bestandspläne im Maßstab 1 : 100

- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation:
-> Mitwirken bei der organisatorischen und administrativen Konzeption sowie bei der Inbetriebnahme und Übergabe,
-> vor Durchführung von Abnahmen jeweils mindestens eine Vorbegehung durchführen, bei der alle Mängel schriftlich aufgeführt und die Mängelbeseitigung festgelegt wird,
-> nach Mängelbeseitigung werden die Abnahmen vorbereitet und mit dem Bauherrn abgestimmt,
-> nach Fertigstellung der TGA-Leistungen Durchführung von Probebetrieben für alle Anlageteile (Terminliste mit allen Beteiligten und dem Bauherrn),
-> von dem Ergebnis des Probebetriebes erstellt der jeweilige Fachplaner ein Protokoll für den Bauherrn,
-> Projektakte der Bauübergabe anfertigen. In dieser Akte werden alle notwendigen Unterlagen für den Bauherrn zusammengefügt (Baugenehmigung, Abnahmeprotokoll der letzten Bauleistung, Bestandspläne, Revisionsunterlagen, Betriebsanleitungen u. ä.).

- Die Projektakte sollte mindestens folgende Unterlagen enthalten:
-> Amtlicher Gebrauchsabnahmeschein und Baugenehmigungen,
-> Übergabeprotokoll an den Bauherrn,
-> Abnahmeprotokolle aller Leistungsbereiche, geordnet entsprechend der Aktenordnung,
-> Protokolle über die Einweisung des Betriebspersonals,
-> Aufstellung aller übergebenen Bestands- und Revisionspläne,
-> Wartungs- und Bedienungsanweisungen,
-> Wartungsverträge,
-> Anschriften, Telefonverzeichnisse,
-> Aufstellung der Gewährleistungsfristen.

 Für Gebäude nach § 15 LPh. 9 HOAI
 Für Freianlagen nach § 15 LPh. 9 HOAI
 Für Raumbildende Ausbauten nach § 15 LPh. 9
 Für Ingenieurbauwerke nach § 55 LPh. 9 HOAI
 Für Tragwerk nach § 64 LPh. 9 HOAI
 Für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 9
 Sämtliche Grundleistungen
 Erstellen von Bestandsplänen